Aktuelles

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.Die EU-DSGVO regelt umfassend den gesamten Umgang mit personengebundenen Daten in Unternehmen und Institutionen. Neue Aufklärungs- und Dokumentationspflichten müssen erfüllt werden.
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.Die EU-DSGVO regelt umfassend den gesamten Umgang mit personengebundenen Daten in Unternehmen und Institutionen. Neue Aufklärungs- und Dokumentationspflichten müssen erfüllt werden.

Die EU-DSGVO muss ausnahmslos von allen Website-Betreibern umgesetzt werden, die Daten nicht ausschließlich privat erheben und verarbeiten.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Daten rechtmäßig, zweckgebunden und nur auf das notwendige Maß beschränkt (Datenminimierung) erhoben werden. Bei Verstößen sind hohe Strafen möglich. Mit einer Abmahnwelle muss daher (leider) gerechnet werden.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

  • Müssen die Datenschutzbestimmungen aktualisiert werden?
    Ja! Hier werden werden die Pflichtangaben des bisher gültigen Telemediengesetzes (TMG) erweitert. Dieses sah nur allgemeine Aufklärungspflichten vor.
    Die Datenschutzerklärung nach der DSGVO muss individuell über die Erhebung und Verwendung von Daten auch durch eingebundene Komponenten wie Google-Dienste, Social-Media-Plugins und Analyse-Tools informieren.
  • Benötige ich einen Cookie-Hinweis auf meiner Website?
    Ja! Analyse-Tools, eingebundene Google- und Socialmedia-Komponenten und viele Content-Management-Systeme verwenden Cookies. Wir empfehlen daher standardmäßig die Einblendung eines Cookie-Hinweises beim ersten Aufruf der Webseite.
  • Sollte ich mein Kontaktformular aktualisieren?
    Ja! Denn die DSGVO schreibt die Zustimmung der Datenschutzrichtlinien vor dem Absenden des Kontaktformulars vor. Auch der Grundsatz der Datenminimierung sollte eingehalten werden.
  • Sollte meine Website mit einem SSL-Zertifikat ausgestattet sein?
    Ja! Die Verpflichtung zur SSL-verschlüsselten Übertragung für Daten über Kontaktformulare könnte aus dem BDSG abgeleitet werden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Falls noch nicht geschehen, sollte auch die Verpflichtung zum Hinweis auf das Online-Streitbeilegungsverfahren geprüft werden.


Hinweis:
Diese Informationen sind nicht verbindlich und stellen ausdrücklich keine rechtliche Beratung dar.
Dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Berufsverband oder einen Rechtsanwalt.


zurück